Gesundheitspraxis

Schuller


Aufgrund der aktuellen Corona-Ereignisse wurden die Fristen zum Behandlungsbeginn einer Verordnung und Unterbrechung zwischen den Behandlungen vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sowie der gesetzlichen Unfallversicherung bis auf weiteres wie folgt verlängert:

Behandlungsbeginn spätestens 28 Kalendertage nach Auststellungsdatum

Unterbrechung zwischen den Behandlungen max. 42 Kalendertage

Dies gilt für alle Verordungen mit Ausstellung ab dem 17.02.2020


Rezepte und deren Fristen:

 Normale Heilmittelverordung (Kassenrezept)

  • Spätester Behandlungsbeginn:  max. 14 Kalendertage ab Ausstellung
    Unterbrechungen zwischen Behandlungsterminen:
  1. bis 14 Kalendertage ohne Begründung möglich
  2. 15 bis 20 Kalendertage: mit Begründung möglich
  3. ab 21 Kalendertage: nicht möglich, Rezept wird dann abgerechnet
  • BG-Verordungen (Berufgenossenschaften, Schul- und Arbeitsunfälle)
    spätester Behandlungsbeginn: 7 Kalendertage ab Ausstellungsdatum, keine Verlängerung möglich!
    Unterbrechung zwischen den Behandlungsterminen:
    Neu: Ist nicht vorgesehen! Bei Unterbrechnungen muss das Rezept abgerechnet werden!
    Eine Verordung ist längstens 4 Wochen gültig.
    Termine darüber hinaus verfallen! Die verordnete Frequenz muss eingehalten werden.

  • Entlassmanagement Krankenhaus / Rehaeinrichtung
    Das Krankenhaus oder die Reha-einrichtung ist verpflichtet, vor Ihrer Entlassung dafür zu sorgen,
    das Sie entsprechende Termine zur Behandlung erhalten, damit Sie direkt nach Ihrer Entlassung weiterbehandelt  werden können.
    Innerhalb von 7 Kalendertagen ab Ausstellung müssen die Behandlungen begonnen werden.
    Das Rezept ist sonst ungültig!
    Alle verordneten  Heilmittel müssen innerhalb von 12 Kalendertagen ab Entlassdatum möglich sein und erbracht werden können.
    Alle nach 12 Kalendertagen noch nicht erbrachte Heilbehandlungen verfallen daher automatisch!
    Ist anhand der verordneten Frequenz und Menge von Anfang an ersichtlich, das die Heilbehandlungen nicht innerhalb der 12 Kalendertage erbracht werden können, ist das Rezept von Anfang an ungültig!
    Beispiele:
    3x Pro Woche KG und 10 Behandlungen = Mehr als 12 Kalendertage, daher ungültig.
    2x Pro Woche KG und 6 Behandlungen = Mehr als 12 Kalendertage, daher ungültig.

    3x pro Woche KG und 6 Behandlungen = Innerhalb 12 Kalendertage möglich, daher gültig.
    Eine Unterbrechung der Behandlungsserie ist nicht möglich, das Rezept wird dann abgerechnet.


    Informationen zu Heilmittelrichtlinien und Heilmittel finden Sie in Internet unter
    "Heilmittelrichlinien" und "Heilmittelkatalog"

 
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